Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Reise, die jeder genießen kann

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Rathaus von Águilas hat sich verpflichtet, diese Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen, wodurch die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wird.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Tourismusportal https://aguilas.es

Erfüllungsgrad

Diese Website ist teilweise konform mit dem RD 1112/2018 vom 7. September aufgrund der Ausnahmen und der fehlenden Konformität der unten aufgeführten Aspekte.

Nicht zugängliche Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

A. Nichteinhaltung des RD 1112/2018

  • Es kann zu vereinzelten Bearbeitungsfehlern auf einigen Webseiten kommen.
  • Einige Bilder haben möglicherweise keine geeigneten beschreibenden Alternativtexte.
  • Einige Multimedia-Inhalte verfügen möglicherweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.

B. Unverhältnismäßige Belastung

Trifft nicht zu.

C. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung fallen

  • Es kann Dokumente im PDF- oder anderen Büroformaten sowie HTML-Seiten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen.
  • Live-Multimedia-Inhalte.
  • Vorab aufgezeichnete zeitbasierte Multimedia-Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses veröffentlicht wurden.
  • Inhalte Dritter, die nicht vom Rathaus von Águilas finanziert oder entwickelt wurden (interaktive Karten, Social-Media-Widgets, externe Buchungssysteme usw.).
  • Bürodateien, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.12.2025 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbstbewertung durch die Organisation selbst, ergänzt durch automatisierte Tools zur Analyse der Barrierefreiheit.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 09.12.2025.

Initiativen zur Barrierefreiheit

Das Rathaus von Águilas ist bestrebt sicherzustellen, dass seine digitalen Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, und hat erhebliche Ressourcen investiert, um den Zugang für alle Benutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten, in der festen Überzeugung, dass alle Menschen das Recht haben, in Würde, Gleichheit, Komfort und Unabhängigkeit zu leben.

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein Ziel, das wir erreichen wollen, sondern ein kontinuierliches Engagement, das wir in allen Aspekten unserer digitalen Dienstleistungen verfolgen. Wir sind uns bewusst, dass dies eine kontinuierliche Überwachung, Verbesserung und Anpassung erfordert.

Implementierte Tools zur Barrierefreiheit

Ein Schlüsselelement unserer Initiative zur Barrierefreiheit ist unsere Zusammenarbeit mit UserWay, einer externen Beratungsorganisation für Barrierefreiheit, um die Einhaltung der Anforderungen der Website zu unterstützen. Zu diesem Zweck verwenden wir branchenübliche Methoden und Tools zur Barrierefreiheit in Übereinstimmung mit den  Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 Level AA), die vom World Wide Web Consortium (W3C), der wichtigsten internationalen Standardisierungsorganisation für das Internet, festgelegt wurden.

Das UserWay-Widget zur Barrierefreiheit ermöglicht es Benutzern:

  • Anpassen der Textgröße
  • Ändern des Abstands zwischen Zeilen und Buchstaben
  • Wechsel zu hohem Kontrast
  • Lesecursor aktivieren
  • Optimierte Tastaturnavigation verwenden
  • Und andere Personalisierungsfunktionen

Bemerkungen und Kontaktdaten

Sie können Mitteilungen über Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:

  • Informationen über die mögliche Nichteinhaltung durch diese Website
  • Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte
  • Formulierung anderer Fragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Barrierefreiheit der Website

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Erfahrung so reibungslos und inklusiv wie möglich zu gestalten. Wenn Sie Probleme mit der digitalen Barrierefreiheit unserer Produkte oder Dienstleistungen feststellen oder Informationen im Zusammenhang mit der digitalen Barrierefreiheit benötigen, möchten wir dies erfahren! Darüber hinaus begrüßen und akzeptieren wir Ihr Feedback und sind stets bereit, Vorschläge zur Verbesserung unserer Bemühungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit anzunehmen.

Kontaktinformationen

Fremdenverkehrsamt von Águilas

Die Mitteilungen werden von der für die Barrierefreiheit zuständigen Stelle des Rathauses von Águilas entgegengenommen und bearbeitet.

Anwendungsverfahren

Wenn Sie nach Ablauf einer angemessenen Frist keine angemessene Antwort erhalten oder die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei der Generaldirektion für Public Governance über das Beschwerdeformular zum Thema Barrierefreiheit einreichen, das auf der elektronischen Geschäftsstelle des Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation verfügbar ist:

https://www.inclusion.gob.es

Oder wenden Sie sich an:

Generaldirektion für Public Governance
Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung
Paseo de la Castellana, 3
28046 Madrid

Sie können auch eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 16 des Organgesetzes 3/1981 vom 6. April über den Bürgerbeauftragten einreichen.


Datum der letzten Aktualisierung der Website: 09.12.2025

Die Barrierefreiheit der Seiten dieser Website wird vor ihrer Veröffentlichung und in regelmäßigen Abständen überprüft, um die kontinuierliche Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards zu gewährleisten.

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